Auszug aus den AGB's:
Stand: Januar 2012

Anreisespesen:
Die Anreisespesen werden bei Dajimm, zusätzlich zur Gage mit 0,30 € brutto, pro gefahrenem Kilometer verrechnet.
Bei den anderen DJ´s, ist die Anreise in dem Pauschalangebot enthalten. Der Abreisepunkt des Dj´s ist immer: s. Impressum.
Die Berechnung der Kilometer entspricht auf  www.googel.de immer der schnellsten Rute!

Nächtigungsspesen:
Befindet sich der Veranstaltungsort über 200 km von Hamburg entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Doppelzimmer (Kategorie 3 Sterne)
inkl. Frühstück, Late Check-Out, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.

Catering:
Der DJ, so wie seine Begleitung, erhält während der Veranstaltung ausreichend Getränke
und eine Mahlzeit (ausserhalb HH) vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

Technische Mindestanforderungen:
Equipment - 2x CD Player (ab DJM 350), 1x Mixer (mind. DJM 500), Platzbedarf für CDs/LPs

Licht- und Tonanlage:
Die Technik muss bei Veranstaltungsbeginn in einem einwandfreien Zustand sein.

Angebot:
Die erstellten Angebote verlieren nach 6 Monaten ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.

Unverbindliche Reservierung:
Eine unverbindliche Reservierung des Veranstaltungstermines kann kostenlos für 14 Tage erfolgen und kann schriftlich
oder telefonisch um jeweils 14 Tage verlängert werden! 

Zahlungskonditionen:
Die Gage ist nach §19 UstG Besteuerung der Kleinunternehmer ohne MwSt.
Gage ist zahlbar nach Rechnungslegung durch den Künstler.
Bei Überweisung der Gage aufs Konto:
Knto:        3247 190 782
BLZ:         200 505 50
Bank:       Hamburger Sparkasse
Verwendungszweck: Veranstalter/ Club/ Rechnungsnummer

In jedem Fall werden bei Zahlungsverzug je Mahnung 12 % Verzugszinsen in Rechung gestellt.
 
Stornierungen seitens des Veranstalters:
bis 4 Wochen vor dem Event 30% der Auftragssumme
bis 2 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 1 Woche vor dem Event 75% der Auftragssumme
weniger als 7 Tage 80% der Auftragssumme
am Tag vor bzw. am Tag des Events 90% der Auftragssumme

Stornierungen seitens des Künstlers:
Entfällt der Auftritt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des DJs, ist dieser zur Rückzahlung des bis dahin geleisteten Honorars verpflichtet.
Ist der DJ durch Krankheit verhindert, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Die Auf­trittspflicht des DJs und die Vergütungspflicht des Veranstalters
entfallen in diesem Fall. Schadensersatzansprüche stehen dem Veranstalter insoweit nicht zu.

Auftrittsdauer:
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Bookingvertrag vereinbart. Die Auftrittsdauer des DJ´s beginnt,
wenn nicht anders vereinbart mit dem laufen der Musik und endet wie in der "Verbindlichen-Buchung" vereinbart.
In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer.
Maximal sind jedoch nur 3 Verlängerungsstunden pro Booking möglich.

Sonstige Bestimmungen:
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit.
Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt vollkommen dem auftretenden DJ.
Als Gerichtsstand gilt Augsburg so wie deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht,
auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung den Künstlernamen: Dajimm (muss schriftlich angefordert werden)
zu veröffentlichen. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig
und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.